Steuerfreie Lieferungen an die Feldpost der Bundeswehr !
Dieser Service richtet sich ausschließlich an Bundeswehr Einheiten im Auslandseinsatz.
Lieferungen mit der Feldpost an Einsatzorte im außereuropäischen Ausland sind von der Umsatzsteuer befreit.
Wir berechnen Ihnen daher keine Mehrwertsteuer für die bestellten Artikel.
Der Umsatzsteuerbefreiung liegt §6 Absatz 2 des Umsatzsteuergesetzes und Abschnitt 6 Absatz 3 der Umsatzsteuerrichtlinien zu Grunde. Wichtige Hinweise zu Ihrer Bestellung:
Bitte wählen Sie bei der Registrierung als Land nicht Deutschland sondern das jeweilige Einsatzland aus , wofür ein Mandat des Bundestages besteht.
In das Feld , Straße/Hausnummer Teil 2 , geben Sie bitte Ihren Truppenteil oder Einheit ein bei Postleitzahl: 64298 bei Ort: Darmstadt , Straße /Hausnummer -über Feldpost- . Alle anderen Felder wie gewohnt ausfüllen. Rechnungsadresse und Lieferadresse müssen sich gleichen!
Anschließend werden Ihnen alle Preise NETTO angezeigt und berechnet. Bei weiteren Fragen zu Lieferungen über die Bundeswehr-Feldpost, nehmen Sie gerne Kontakt auf.